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Widerrufsrecht bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Der Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, insbesondere medizinischem Cannabis, unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Viele Patientinnen und Patienten fragen sich, ob ein Online-Widerruf möglich ist, wenn das Medikament doch nicht benötigt wird.

Die Antwort: Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Für bestimmte Waren sieht das Gesetz jedoch Ausnahmen vor, die bei Arzneimitteln häufig zutreffen, etwa nach dem Entfernen der Versiegelung oder bei individuell angefertigten Rezepturen.

Welche gesetzlichen Regelungen dahinterstehen und was das für Ihre Bestellung bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. So können Sie schon vor der Bestellung einschätzen, in welchen Fällen eine Rückgabe möglich ist.

Welches Widerrufsrecht gilt bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln?

Verbrauchern steht beim Online-Kauf grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Das gilt auch für Bestellungen in einer Online-Apotheke. Rezeptpflichtige Medikamente, darunter medizinisches Cannabis, sind jedoch keine gewöhnlichen Handelswaren. Für sie sieht das Gesetz Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor, die in der Praxis häufig zutreffen.

Rechtliche Grundlage

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen (§ 312g Abs. 2 BGB, hier die für Apotheken relevanten Fälle):

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Was bedeutet das für medizinisches Cannabis?

Versiegelte Arzneimittel: Cannabisblüten und Extrakte werden versiegelt abgegeben. Wird die Versiegelung nach der Lieferung entfernt, ist ein Widerruf aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Solange die Versiegelung unversehrt ist, bleibt das Widerrufsrecht bestehen.

Individuelle Rezepturen: Wird das medizinische Cannabis als Rezeptur, etwa als Öl oder Kapsel, in der Apotheke speziell für Sie angefertigt, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Solche nach Kundenspezifikation angefertigten Waren sind eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.

§ 17 ApBetrO: Warum zurückgegebene Arzneimittel nicht erneut abgegeben werden dürfen

Zusätzlich gilt das Apothekenrecht: Laut § 17 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dürfen Arzneimittel nur abgegeben werden, wenn ihre Qualität zweifelsfrei gewährleistet ist. Nach dem Versand kann niemand mehr garantieren, ob die Lagerbedingungen (z. B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit) eingehalten wurden. Gerade bei pflanzlichen Substanzen wie Cannabisblüten ist das besonders sensibel; sie können bei falscher Lagerung Schimmel, Austrocknung oder Wirkstoffverlust aufweisen.

Zurückgegebene Arzneimittel dürfen wir deshalb nicht erneut in den Verkehr bringen, sondern müssen sie fachgerecht vernichten. Diese Vorschrift dient dem Schutz aller Patientinnen und Patienten. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht wird dadurch nicht eingeschränkt.

Widerruf ist nicht gleich Reklamation

Vom Widerrufsrecht zu unterscheiden sind Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sie gelten immer dann, wenn ein Produkt mangelhaft ist oder falsch geliefert wurde, unabhängig vom Widerrufsrecht.

1. Falschlieferung

Wenn versehentlich eine falsche Sorte, Wirkstoffstärke oder Packungsgröße versendet wurde, kontaktieren Sie uns bitte. Wir übernehmen selbstverständlich die Kosten für die Rücksendung. Eine Dokumentation (z. B. Lieferschein, Foto) hilft uns bei der schnellen Bearbeitung.

2. Produktmängel oder Transportschäden

Sollte das Produkt bei Lieferung beschädigt oder mangelhaft sein: Melden Sie den Schaden bitte möglichst bald nach Erhalt und fügen Sie idealerweise eine Fotodokumentation hinzu. Wir prüfen Ihren Fall individuell und diskret und kümmern uns um eine Lösung.

Welche Produktmängel können bei Cannabisblüten eine Reklamation rechtfertigen?

Maßgeblich ist, dass der Mangel bereits bei der Lieferung vorlag und nicht erst durch Lagerung oder Anwendung danach entstanden ist. Dies sind typische Mängel, die bei medizinischem Cannabis auftreten können:

  1. Verunreinigungen oder Fremdkörper
  2. Beschädigte oder geöffnete Verpackung
  3. Sichtbarer Schimmel oder Verfärbungen (weiß, grünlich, pelzig)
  4. Muffiger, fauliger oder chemischer Geruch

Sollten Sie einen Produktmangel vermuten, melden Sie sich bitte bei unserem Apothekenteam. Fotos der auffälligen Stellen helfen uns, Ihren Fall schnell zu prüfen.